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Gewerbeauskunft

Kurzbeschreibung

Gewerbeauskunft

Beschreibung

Bei berechtigtem Interesse kann eine Gewerbeauskunft aus dem kommunalen Gewerberegister nach § 14 Abs. 7 Gewerbeordnung (GewO) erteilt werden.

Auskünfte aus dem Gewerberegister sind gebührenpflichtig. Nach Tarifstelle 12.1.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind für Gewerberegisterauskünfte Gebühren zu erheben.

FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit

25,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen