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Grundstücksteilungen

Formular

Beschreibung

In einem Entwicklungsbereich und in einem Umlegungsgebiet bedürfen Grundstücksteilungen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung. Für bebaute Grundstücke ist zusätzlich eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich.

Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Teilungsplan in zweifacher Ausfertigung. Der Antrag ist entweder durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch das Kataster- und Vermessungsamt zu stellen, die auch die hierfür notwendigen Unterlagen und Angaben beibringen.

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bzw. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg festgesetzt.

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