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Hausnummer
Beschreibung
Grundstückseigentümer sind nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer ist so anzubringen, dass sie von der Straße aus gut lesbar ist. Bei neu errichteten Gebäuden wird die Hausnummer durch das Bauordnungsamt festgelegt. Hierüber erhält der Bauherr einen entsprechenden Bescheid. Andere Dienstellen oder Behörden, wie der Bürgerservice oder die Polizei, werden ebenfalls durch das Bauordnungsamt informiert.
Bei genehmigungsfreien Wohngebäuden ist ein formloser Antrag auf Zuteilung einer Hausnummer zu stellen.
Bei der Errichtung eines genehmigungsfreien Wohngebäudes erfolgt in der Regel keine Hausnummernvergabe durch die Bauaufsicht. In diesem Fall muss der Bauherr die Zuteilung der Hausnummer bei der Bauaufsicht beantragen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 83-631 - Fax:
02434 83-777 - E-Mail:
bauamt@stadt.wegberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
-
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Telefon: 02434 83-632
Grundstückseigentümer sind nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer ist so anzubringen, dass sie von der Straße aus gut lesbar ist. Bei neu errichteten Gebäuden wird die Hausnummer durch das Bauordnungsamt festgelegt. Hierüber erhält der Bauherr einen entsprechenden Bescheid. Andere Dienstellen oder Behörden, wie der Bürgerservice oder die Polizei, werden ebenfalls durch das Bauordnungsamt informiert.
Bei genehmigungsfreien Wohngebäuden ist ein formloser Antrag auf Zuteilung einer Hausnummer zu stellen.
Bei der Errichtung eines genehmigungsfreien Wohngebäudes erfolgt in der Regel keine Hausnummernvergabe durch die Bauaufsicht. In diesem Fall muss der Bauherr die Zuteilung der Hausnummer bei der Bauaufsicht beantragen.
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8932/showRäumliche Planung und -entwicklung, Geoinformation, Grundstücksneuordnung und Ordnungsmaßnahmen, Bau- und Wohnungsaufsicht, Baubehördliche Beratung und Information, Denkmalschutz und -pflege, Liegenschaftsverwaltung