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Hund zur Hundesteuer an- und abmelden

Beschreibung

Für das Halten von Hunden wird eine Steuer erhoben. Regelungen zum Beginn und zur Höhe der Steuerpflicht werden in der Hundesteuersatzung getroffen.

Bitte beachten Sie auch die übrigen Dienstleistungsbeschreibungen der verschiedenen Fachbereiche der Stadtverwaltung, die sich mit der Thematik der Hundehaltung beschäftigen. Geben Sie für eine gesammelte Anzeige aller Dienstleistungsbeschreibungen zur Hundehaltung bitte das Schlagwort "Hund" in die Suchfunktion ein.

 

Anmeldung:
Übergabe- oder Kaufvertrag
Impfpass des Hundes

Abmeldung:
Steuermarke               

Bei Tod des Hundes:
Bescheinigung des Tierarztes                               

Bei Wegzug bzw. Abgabe des Hundes:
Neue Adresse bzw. Daten der neuen Hundehalter

FB 203 - Finanzwirtschaft

Beachten Sie bitte auch die sogenannte Anmeldepflicht großer Hunde 

Als großer Hund im Sinne des § 11 Abs. 1 LHundG NRW gilt ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg. erreicht. Die Widerristhöhe (Schulterhöhe) des Hundes bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß. Auch Hunde, die die genannten Maße z. B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen dem § 11 Abs. 1. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden. Die Haltungsanzeige soll Angaben enthalten zur Rasse, Fellfarbe, Größe sowie zum Geschlecht, Gewicht und Geburtsdatum des Hundes.

Das Formular für die Anmeldung Ihres großen Hundes finden sie HIER

Die Höhe des Steuersatzes ergibt sich aus der Hundesteuersatzung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen