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Hunde bestimmter Rasse
Beschreibung
Zu den Hunden bestimmter Rasse zählen folgende Hunderassen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napolitano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
Anders als bei den anzeigepflichtigen Hunden ist hier eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Halten eines Hundes bestimmter Rasse erforderlich.
Um diese ordnungsbehördliche Erlaubnis zu erhalten, sind nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Der/Die Hundehalter/in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Nachweis der Sachkunde
3. Zuverlässigkeitsnachweis (Führungszeugnis - zu beantragen beim Bürgerservice), Überprüfung der Unterbringung des Hundes durch die Ordnungsbehörde, Haftpflichtversicherungsnachweis, Nachweis der Kennzeichnung mittels Mikrochip.
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis mit einer Überprüfung vor Ort: 90 €.
In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim: 45 €.
Entscheiung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Aktenlage: 60 €.
In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim: 30 €.
Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, soweit eine Erlaubnis, auch durch eine andere Behörde bereits erteilt war: 20 €, mit einer Überprüfung der Unterbringung vor Ort: 50 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02434 83-337
Zu den Hunden bestimmter Rasse zählen folgende Hunderassen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napolitano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
Anders als bei den anzeigepflichtigen Hunden ist hier eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Halten eines Hundes bestimmter Rasse erforderlich.
Um diese ordnungsbehördliche Erlaubnis zu erhalten, sind nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Der/Die Hundehalter/in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Nachweis der Sachkunde
3. Zuverlässigkeitsnachweis (Führungszeugnis - zu beantragen beim Bürgerservice), Überprüfung der Unterbringung des Hundes durch die Ordnungsbehörde, Haftpflichtversicherungsnachweis, Nachweis der Kennzeichnung mittels Mikrochip.
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8938/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe