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Hunde gefährlicher Rasse
Beschreibung
Zu den Hunden gefährlicher Rasse im Sinne von § 3 Landeshundegesetz werden folgende Rassen aufgeführt:
- American Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Anders als bei den anzeigepflichtigen Hunden ist hier eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Halten eines Hundes gefährlicher Rasse erforderlich.
Um diese ordnungsbehördliche Erlaubnis zu erhalten, sind nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Der/Die Hundehalter/in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Nachweis der Sachkunde
3. Zuverlässigkeitsnachweis (Führungszeugnis - zu beantragen beim Bürgerservice), Überprüfung der Unterbringung des Hundes durch die Ordnungsbehörde, Haftpflichtversicherungsnachweis, Nachweis der Kennzeichnung mittels Mikrochip.
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis mit einer Überprüfung vor Ort: 90€.
In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim: 45€.
Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Aktenlage: 60€.
In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim: 30€.
Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, soweit eine Erlaubnis, auch durch eine andere Behörde, bereits erteilt war: 20 €, mit einer Überprüfung der Unterbringung vor Ort: 50€.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02434 83-337
Zu den Hunden gefährlicher Rasse im Sinne von § 3 Landeshundegesetz werden folgende Rassen aufgeführt:
- American Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Anders als bei den anzeigepflichtigen Hunden ist hier eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Halten eines Hundes gefährlicher Rasse erforderlich.
Um diese ordnungsbehördliche Erlaubnis zu erhalten, sind nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Der/Die Hundehalter/in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Nachweis der Sachkunde
3. Zuverlässigkeitsnachweis (Führungszeugnis - zu beantragen beim Bürgerservice), Überprüfung der Unterbringung des Hundes durch die Ordnungsbehörde, Haftpflichtversicherungsnachweis, Nachweis der Kennzeichnung mittels Mikrochip.
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8939/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe