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KFZ Adressenänderung des Fahrzeugscheins / Zulassungsbescheinigung Teil I

Kurzbeschreibung

KFZ Adressenänderung des Fahrzeugscheins bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

Beschreibung

Alle HS-, GK- und ERK-Kennzeichen und Kennzeichen, die bereits im Kreis Heinsberg registriert wurden, können im Bürgerservice der Stadt Wegberg umgeschrieben werden. Eine Namensänderung (z.B. Heirat) kann nur von der Zulassungsbehörde durchgeführt werden. Ferner können Sie auch online einen Antrag auf Adressänderung stellen.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, folgende KFZ- Dienstleistungen auf dem Serviceportal des Kreises Heinsberg online abzuwickeln:

  • Antrag auf Neuzulassung eines fabrikneuen oder gebrauchten Fahrzeugs
  • Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
  • Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs

 

Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit

Weitergehende Informationen des Kreises Heinsberg in allen Zulassungsangelegenheiten erhalten Sie hier.

10,80 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen