BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen (blauer Parkschein)
Beschreibung
Parkerleichterungen können für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "a.G."), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen und für blinde Menschen (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL") gewährt werden.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt u. a. zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, während der Ladezeit in der Fußgängerzone, im eingeschränkten Halteverbot (bis zu drei Stunden), in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Befristung.
Die vollständige Auflistung ist aus der Genehmigung ersichtlich.
Der Parkausweis gilt EU-weit und ist bei Inanspruchnahme der Parkerleichterung von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
gültiger Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid des Versorgungsamtes
Lichtbild
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02434 83-901
-
-
Telefon: 02434 83-330
-
-
Telefon: 02434 83-331
-
-
Telefon: 02434 83-901
-
-
Telefon: 02434 83-331
-
-
Telefon: 02434 83-330
-
-
Telefon: 02434 83-330
Parkerleichterungen können für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "a.G."), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen und für blinde Menschen (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL") gewährt werden.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt u. a. zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, während der Ladezeit in der Fußgängerzone, im eingeschränkten Halteverbot (bis zu drei Stunden), in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Befristung.
Die vollständige Auflistung ist aus der Genehmigung ersichtlich.
Der Parkausweis gilt EU-weit und ist bei Inanspruchnahme der Parkerleichterung von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
gültiger Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid des Versorgungsamtes
Lichtbild
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9125/show
Versicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe