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Betriebszeiten für Geräte und Maschinen
Kurzbeschreibung
Für die Nutzung bestimmter Geräte (Rasenmäher, Laubbläser etc.) in Wohngebieten gibt es Regelungen.
Diese sind hier zu finden.
Sollte der Wohnbereich nicht in die in § 7 Abs. 1 32. BImSchVO genannten Gebiete fallen, ist diese Regelung auch nicht anwendbar und die Geräte können grundsätzlich unter der Beachtung des § 9 Landesimmissionsschutzgesetz NRW (Nachtruhe) genutzt werden.
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
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- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
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- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02434 83-337