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Reisegewerbe
Beschreibung
Das Feilbieten von Waren auf Märkten bzw. an Haustüren bedarf einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)
(Diese Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein).
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
200 € zzgl. Gebühren für die benötigten Unterlagen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02434 83-327
-
-
Position: Stv. Fachbereichsleitung
-
Telefon: 02434 83-322
Das Feilbieten von Waren auf Märkten bzw. an Haustüren bedarf einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)
(Diese Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein).
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9244/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe