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Schornsteinfeger

Beschreibung

Mit der Reform des Schornsteinfegerrechts endet ab 01.01.2013 das Kehrmonopol der bisherigen Bezirksschornsteinfegermeister. Von wenigen hoheitlichen Aufgaben wie der Feuerstättenschau oder Abnahmen nach Landesbauordnung abgesehen, dürfen Kehr- und Überprüfungsarbeiten dann von jedem zugelassenen Schornsteinfegerhandwerksbetrieb ausgeführt werden. Gebühren werden dann nur noch für hoheitliche Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers erhoben. Somit können Haus- und Grundstückseigentümer die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten von jedem zugelassenen Schornsteinfegerhandwerksbetrieb nach gegenseitiger Kostenvereinbarung durchführen lassen. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Aufgaben:

Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid

Durchführung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen einschl. vorläufiger Stilllegung der Feuerungsanlage

Anlassbezogene Kontrollen

Erteilung von Bescheinigungen für Bauabnahmen

Den für Ihren Bezirk zuständigen Schornsteinfegermeister können Sie beim Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit erfragen.

FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen