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Spielhallen
Beschreibung
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle entsprechend den Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages NRW.
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)
baurechtliche Genehmigung
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Je aufgestelltem Glückspielgerät 200 € zzgl. Verwaltungsaufwand und Zuverlässigkeitsprüfung, maximal 3.000 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Stv. Fachbereichsleitung
-
Telefon: 02434 83-322
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle entsprechend den Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages NRW.
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)
baurechtliche Genehmigung
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9318/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe