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Spielhallen

Beschreibung

Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle entsprechend den Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages NRW.

 

Führungszeugnis

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)

baurechtliche Genehmigung

FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit

Je aufgestelltem Glückspielgerät 200 € zzgl. Verwaltungsaufwand und Zuverlässigkeitsprüfung, maximal 3.000 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen