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Gewerbesteuer
Gewerbesteuern sind nach dem Gewerbesteuergesetz an die Gemeinde zu entrichten. Ein Teil der Gewerbesteuer wird über die Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt.
Das Finanzamt stellt den Messbetrag fest. Aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem Hebesatz errechnet sich die zu zahlende Gewerbesteuer.
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Zuständige Einrichtung
Steueramt
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: steueramt@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Gewerbesteuern sind nach dem Gewerbesteuergesetz an die Gemeinde zu entrichten. Ein Teil der Gewerbesteuer wird über die Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt.
Das Finanzamt stellt den Messbetrag fest. Aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem Hebesatz errechnet sich die zu zahlende Gewerbesteuer.
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10250/show
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Grundsteuern ist das Grundsteuergesetz. Es wird zwischen Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) unterschieden. Der Einheitswert und der sich daraus ergebende Messbetrag werden vom Finanzamt festgesetzt. Durch Multiplikation von Messbetrag und Hebesatz ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Gewerbesteuern sind nach dem Gewerbesteuergesetz an die Gemeinde zu entrichten. Ein Teil der Gewerbesteuer wird über die Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt. Das Finanzamt stellt den Messbetrag fest. Aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem Hebesatz errechnet sich die zu zahlende Gewerbesteuer. Die Vergnügungssteuer wird für den Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten erhoben.