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 Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt)

Der notwendige Lebensunterhalt umfasst nach § 27a SGB XII "insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens". Zu letzteren gehören "in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben." Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird vorrangig als Geldleistung erbracht. Zunächst wird der persönliche Bedarf bestimmt, dann werden Einkommen und Vermögen (nach dem Elften Kapitel) angerechnet.
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Zuständige Kontaktpersonen

Frau Gradowski:
Tel: 02434 83-504
Herr Thiem:
Tel: 02434 83-503