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Sterbeanzeige
Jeder Sterbefall im Inland muss vor dem zuständigen deutschen Standesamt beurkundet werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich (hier Wegberg) der Tod eingetreten ist.
Die Anzeige kann mündlich oder schriftlich spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Ist die Person zu Hause verstorben, so ist
- jeder, der mit der Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- der Eigentümer der Wohnung oder
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet.
Ist die Person im Krankenhaus, Altenheim oder sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Altenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim Standesamt verpflichtet.
In der Regel beauftragen die Angehörigen einen Bestatter/eine Bestatterin, die Beurkundung beim Standesamt zu regeln.
Der Bestatter/die Bestatterin sendet dem Standesamt vorab alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail an; standesamt@stadt.wegberg.de.
Sobald der Sterbefall beurkundet ist, erhält der Bestatter/die Bestatterin vom Standesamt eine Rückmeldung.
Zu diesem Termin werden alle Unterlagen im Original vorgelegt. Der Bestatter/die Bestatterin erhält die Sterbeurkunden gegen Zahlung der Gebühren ausgehändigt.
Vorzulegende Unterlagen
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft des Verstorbenen und ggf. ein Nachweis über die Auflösung
- die Geburtsurkunde des Verstorbenen
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen (darauf kann verzichtet werden, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Wegberg hatte)
- eine ärztliche Bescheinigung über den Tod
Gebühren:
Die erste Urkunde kostet 14,00 €, jede weitere 7,00 €.
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Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung Wegberg - Außenstelle
Rathausplatz 6
41844 Wegberg
E-Mail: standesamt@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Jeder Sterbefall im Inland muss vor dem zuständigen deutschen Standesamt beurkundet werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich (hier Wegberg) der Tod eingetreten ist.
Die Anzeige kann mündlich oder schriftlich spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Ist die Person zu Hause verstorben, so ist
- jeder, der mit der Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- der Eigentümer der Wohnung oder
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet.
Ist die Person im Krankenhaus, Altenheim oder sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Altenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim Standesamt verpflichtet.
In der Regel beauftragen die Angehörigen einen Bestatter/eine Bestatterin, die Beurkundung beim Standesamt zu regeln.
Der Bestatter/die Bestatterin sendet dem Standesamt vorab alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail an; standesamt@stadt.wegberg.de.
Sobald der Sterbefall beurkundet ist, erhält der Bestatter/die Bestatterin vom Standesamt eine Rückmeldung.
Zu diesem Termin werden alle Unterlagen im Original vorgelegt. Der Bestatter/die Bestatterin erhält die Sterbeurkunden gegen Zahlung der Gebühren ausgehändigt.
Vorzulegende Unterlagen
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft des Verstorbenen und ggf. ein Nachweis über die Auflösung
- die Geburtsurkunde des Verstorbenen
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen (darauf kann verzichtet werden, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Wegberg hatte)
- eine ärztliche Bescheinigung über den Tod
Gebühren:
Die erste Urkunde kostet 14,00 €, jede weitere 7,00 €.
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/28373/show