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 Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung ist eine öffentlich beurkundete Erklärung, durch die der biologische Vater zum rechtlichen Vater wird.

Sie kann bei jedem Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkannt werden.

Die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht ist beim Standesamt nicht möglich.

Zur Vaterschaftsanerkennung müssen beide Elternteile anwesend sind.  Eine Vaterschaft kann auch pränatal (vorgeburtlich) anerkannt werden.

Sollte einer der Beteiligten kein deutsch sprechen oder verstehen, müssen Sie selber einen Dolmetscher organisieren. Dieser darf weder mit der Mutter noch dem Vater des anzuerkennenden Kindes verwandt sein und muss durch eine eidesstattliche Versicherung die rechtmäßige Übersetzung erklären.

Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften, wenden Sie sich bitte vor der Terminabsprache per E-Mail mit Fotos/Scans Ihrer Ausweise an das Standesamt der Stadt Wegberg unter der E-Mailadresse standesamt@stadt.wegberg.de.

Unterlagen

Für die Beurkundung der Vaterschaft oder der Mutterschaft benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile,
  • Geburtsurkunden beider Elternteile,
  • Nachweis des Familienstandes der Mutter.

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.

Gebühren

Gebührenfrei

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Stadtverwaltung Wegberg - Außenstelle
Rathausplatz 6
41844 Wegberg
E-Mail: standesamt@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung ist eine öffentlich beurkundete Erklärung, durch die der biologische Vater zum rechtlichen Vater wird.

Sie kann bei jedem Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkannt werden.

Die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht ist beim Standesamt nicht möglich.

Zur Vaterschaftsanerkennung müssen beide Elternteile anwesend sind.  Eine Vaterschaft kann auch pränatal (vorgeburtlich) anerkannt werden.

Sollte einer der Beteiligten kein deutsch sprechen oder verstehen, müssen Sie selber einen Dolmetscher organisieren. Dieser darf weder mit der Mutter noch dem Vater des anzuerkennenden Kindes verwandt sein und muss durch eine eidesstattliche Versicherung die rechtmäßige Übersetzung erklären.

Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften, wenden Sie sich bitte vor der Terminabsprache per E-Mail mit Fotos/Scans Ihrer Ausweise an das Standesamt der Stadt Wegberg unter der E-Mailadresse standesamt@stadt.wegberg.de.

Unterlagen

Für die Beurkundung der Vaterschaft oder der Mutterschaft benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile,
  • Geburtsurkunden beider Elternteile,
  • Nachweis des Familienstandes der Mutter.

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.

Gebühren

Gebührenfrei

Vaterschaft, Vaterschaftsanerkennung https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/28375/show
Standesamt
Rathausplatz 6 41844 Wegberg

Frau

Hlavsa

Standesbeamter/in

Außenstelle, Rathausplatz 6

02434 83-341

Frau

Theißen

Standesbeamter/in

Zimmer 003

02434 83-343

Frau

Feger

Standesbeamter/in

Außenstelle, Rathausplatz 6

02434 83-344