BIS: Suche und Detail

 Wahlbüro

Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

im Rahmen der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 18. Februar 2024 haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen. Sie müssen den Antrag allerdings persönlich stellen. Diesen können Sie im oberen Bereich durch Klicken des Begriffes "Wahlscheinbeantragung" ausfüllen.

Den Antrag können Sie bis zum 14. Februar 2024, 23.59 Uhr stellen.

Der Antrag kann bei der Stadt Wegberg abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. 

Wahlscheinanträge werden nur bis zum 16. Februar 2024, 18.00 Uhr, entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird anschließend an Ihre in der Wahlbenachrichtigung angegebene Wohnadresse versandt. Falls Sie die Zusendung der Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, markieren Sie bitte im Antragsformular auf der nächsten Seite "Versand soll an eine andere Anschrift erfolgen" und geben Sie diese Adresse bitte dort an. Nutzen Sie bitte im Antragsformular auf der nächsten Seite auch durch einen Klick auf "Hilfe" die hinterlegte Ausfüllanleitung.

Die Benachrichtigungen enthalten zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters einen QR-Code, über den jede*r Bürger*in mit einem entsprechenden Endgerät (Smartphone, Tablet) zum personalisierten Antrag für die Briefwahl gelangt.

--------------------

Wahlbenachrichtigungen

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen im Bereich der Stadt Wegberg erfolgt voraussichtlich bis 16. Januar 2024.

Wer bis zum 28. Januar 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt

Weitere Informationen

Das Wahlbüro ist besetzt:

montags bis freitags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 
dienstags von 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

 

Siehe auch

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Wahlbüro
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: wahlbuero-wegberg@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Göbbels:
Tel: 02434 83-330
Wahlbüro

Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

im Rahmen der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 18. Februar 2024 haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen. Sie müssen den Antrag allerdings persönlich stellen. Diesen können Sie im oberen Bereich durch Klicken des Begriffes "Wahlscheinbeantragung" ausfüllen.

Den Antrag können Sie bis zum 14. Februar 2024, 23.59 Uhr stellen.

Der Antrag kann bei der Stadt Wegberg abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. 

Wahlscheinanträge werden nur bis zum 16. Februar 2024, 18.00 Uhr, entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird anschließend an Ihre in der Wahlbenachrichtigung angegebene Wohnadresse versandt. Falls Sie die Zusendung der Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, markieren Sie bitte im Antragsformular auf der nächsten Seite "Versand soll an eine andere Anschrift erfolgen" und geben Sie diese Adresse bitte dort an. Nutzen Sie bitte im Antragsformular auf der nächsten Seite auch durch einen Klick auf "Hilfe" die hinterlegte Ausfüllanleitung.

Die Benachrichtigungen enthalten zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters einen QR-Code, über den jede*r Bürger*in mit einem entsprechenden Endgerät (Smartphone, Tablet) zum personalisierten Antrag für die Briefwahl gelangt.

--------------------

Wahlbenachrichtigungen

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen im Bereich der Stadt Wegberg erfolgt voraussichtlich bis 16. Januar 2024.

Wer bis zum 28. Januar 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt

Das Wahlbüro ist besetzt:

montags bis freitags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 
dienstags von 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

 

Briefwahl, Wahlschein https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/737491/show
Wahlbüro
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 83-901

Frau

Göbbels

209

02434 83-330