BIS: Suche und Detail

 Abgeschlossenheitsbescheinigung für Eigentumswohnungen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist (zusammen mit dem Aufteilungsplan) die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohneigentum und/oder Teileigentum. Sie ist also erforderlich, wenn der Neubau von Eigentumswohnungen oder die Aufteilung eines Mietshauses in (separat verkäufliche) Eigentumswohnungen geplant ist. 
Diese wird erteilt, wenn die entsprechende Wohnung in sich abgeschlossen ist.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.

Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren.

Unterlagen

Formloser Antrag in dreifacher Ausfertigung mit vollständiger Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück/en

Bauzeichnungen in mindestens dreifacher Ausfertigung (Lageplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile

Kosten

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: bauamt@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau König:
Tel: 02434 83-632
Abgeschlossenheitsbescheinigung für Eigentumswohnungen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist (zusammen mit dem Aufteilungsplan) die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohneigentum und/oder Teileigentum. Sie ist also erforderlich, wenn der Neubau von Eigentumswohnungen oder die Aufteilung eines Mietshauses in (separat verkäufliche) Eigentumswohnungen geplant ist. 
Diese wird erteilt, wenn die entsprechende Wohnung in sich abgeschlossen ist.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.

Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren.

Formloser Antrag in dreifacher Ausfertigung mit vollständiger Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück/en

Bauzeichnungen in mindestens dreifacher Ausfertigung (Lageplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgesetzt.

Abgeschlossenheit, Eigentumswohnung, Wohnung, Wohnen, Fertigstellung, Beendigung https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7456/show
Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 83-631
Fax 02434 83-777

Frau

König

02434 83-632