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 Sozialhilfe (Grundsicherung)

Zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes können Personen ab 65 Jahre Menschen ab 18 Jahre, soweit sie ausgesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen (Grundsicherungsleistungen nachdem Sozialgesetzbuch - zwölftes Buch - SGB XII)
Voraussetzungen:
  • wirtschaftliche Notlage ohne Selbsthilfemöglichkeiten

 

Zu den laufenden Grundsicherungsleistungen gehören Regelsatz, Wohnungskosten, Heinzkosten sowie Mehrbedarfszuschläge in besonderen Situationen.

Wir informieren Sie gerne, rufen Sie uns an.

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Zuständige Kontaktpersonen

Frau Gradowski:
Tel: 02434 83-504
Herr Thiem:
Tel: 02434 83-503