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Sozialhilfe (Grundsicherung)
Zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes können Personen ab 65 Jahre Menschen ab 18 Jahre, soweit sie ausgesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen (Grundsicherungsleistungen nachdem Sozialgesetzbuch - zwölftes Buch - SGB XII)
Voraussetzungen:
- wirtschaftliche Notlage ohne Selbsthilfemöglichkeiten
Zu den laufenden Grundsicherungsleistungen gehören Regelsatz, Wohnungskosten, Heinzkosten sowie Mehrbedarfszuschläge in besonderen Situationen.
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Sozialhilfe (Grundsicherung) Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, GruSi
Zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes können Personen ab 65 Jahre Menschen ab 18 Jahre, soweit sie ausgesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen (Grundsicherungsleistungen nachdem Sozialgesetzbuch - zwölftes Buch - SGB XII)
Voraussetzungen:
- wirtschaftliche Notlage ohne Selbsthilfemöglichkeiten
Zu den laufenden Grundsicherungsleistungen gehören Regelsatz, Wohnungskosten, Heinzkosten sowie Mehrbedarfszuschläge in besonderen Situationen.
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