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Wohnsitz An- und Ummeldung
Für alle Einwohner des Stadtgebietes.
Sofern Sie innerhalb des Stadtgebiets Wegberg umziehen, handelt es sich um eine Ummeldung. Sollten Sie aus einer anderen Gemeinde oder dem Ausland zuziehen nennt man dies Anmeldung bzw. Zuzug.
Die Meldefrist beträgt zwei Wochen.
Die Anmeldung sollte durch die Meldepflichtigen persönlich erfolgen. Bei Familien genügt es jedoch, wenn eine Person vorspricht und die Ausweisdokumente / Geburtsurkunden aller Familienmitglieder zur Anmeldung vorlegt. Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Anmeldung durch einen schriftlich Bevollmächtigten unter Vorlage der Ausweisdokumente erfolgen. Die Abmeldung im alten Wohnort erfolgt von Amtswegen. Für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Meldepflicht dem, dessen Wohnung diese Person bezieht. Bei Personen, für die eine Pflegeperson/ein Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Meldepflicht bei der Betreuungsperson. Die Bestellung bzw. der entsprechende Gerichtsbeschluss ist vorzulegen.
Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass (sofern vorhanden)
- Geburtsurkunde und ggf. Eheschließungsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung nach§ 19 Bundesmeldegesetz
Weitere Informationen
Abmeldung (ins Ausland)
Wenn Sie aus Wegberg in eine andere Stadt der Bundesrepublik Deutschland ziehen, brauchen Sie sich nicht bei der Stadt Wegberg abzumelden. Die Abmeldung geschieht automatisch mit der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.
Bei Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland ist eine Abmeldung nötig. Den Tag der Abmeldung bitten wir möglichst kurzfristig an Ihren Abreisetag anzuknüpfen.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Personalausweis
- Reisepass (sofern vorhanden)
- Neue Anschrift im Ausland
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Sofern Sie innerhalb des Stadtgebiets Wegberg umziehen, handelt es sich um eine Ummeldung. Sollten Sie aus einer anderen Gemeinde oder dem Ausland zuziehen nennt man dies Anmeldung bzw. Zuzug.
Die Meldefrist beträgt zwei Wochen.
Die Anmeldung sollte durch die Meldepflichtigen persönlich erfolgen. Bei Familien genügt es jedoch, wenn eine Person vorspricht und die Ausweisdokumente / Geburtsurkunden aller Familienmitglieder zur Anmeldung vorlegt. Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Anmeldung durch einen schriftlich Bevollmächtigten unter Vorlage der Ausweisdokumente erfolgen. Die Abmeldung im alten Wohnort erfolgt von Amtswegen. Für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Meldepflicht dem, dessen Wohnung diese Person bezieht. Bei Personen, für die eine Pflegeperson/ein Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Meldepflicht bei der Betreuungsperson. Die Bestellung bzw. der entsprechende Gerichtsbeschluss ist vorzulegen.
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Bei Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland ist eine Abmeldung nötig. Den Tag der Abmeldung bitten wir möglichst kurzfristig an Ihren Abreisetag anzuknüpfen.
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Versicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe