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 Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete oder Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Der Link zum Wohngeldrechner finden Sie unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" dieser Seite.

Weitergehende Informationen zum Wohngeld finden Sie hier

 

Unterlagen

1. Miet- bzw. Untermietvertrag

2. Bei Hauseigentümern: Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag

3. Bescheinigung des Vermieters, bei Hauseigentümern Wohnflächenberechnung

4. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe

5. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.

6. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten

7. (Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen)

8. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.

9. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld

Kosten

keine

Hinweise und Besonderheiten

Die Wohngeldhotline ist in von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02434/83-555 erreichbar.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bildung und Soziales
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete oder Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Der Link zum Wohngeldrechner finden Sie unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" dieser Seite.

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1. Miet- bzw. Untermietvertrag

2. Bei Hauseigentümern: Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag

3. Bescheinigung des Vermieters, bei Hauseigentümern Wohnflächenberechnung

4. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe

5. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.

6. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten

7. (Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen)

8. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.

9. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld

keine

Wohngeld, Hausgeld, Wohnen, Unterstützung, Sozialleistung, Wohngeldgesetz, WoGG, Mietzuschuss, Lastenzuschuss https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7613/show
Fachbereich Bildung und Soziales
Rathausplatz 25 41844 Wegberg

Frau

Overhage

Wohngeld SB

110

02434 83-668

Frau

Bonitz

Wohngeld SB

02434 83-665

Frau

Kloppmann

Wohngeld SB

103

02434 83-666

Frau

Jansen

Wohngeld SB

02434 83-664