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Antrag auf Einbürgerung
Ausländische Staatsangehörige können nach den Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (u.a. mehrjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache) eingebürgert werden.
Unterlagen
Den Antragsvordruck und Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie bei persönlicher Vorsprache. Der Antrag wird zur Prüfung und Entscheidung an die Kreisverwaltung in Heinsberg weitergeleitet.
Kosten
Erwachsene: 255,-- €, Kinder 51,-- €
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Zuständige Einrichtungen
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Ausländische Staatsangehörige können nach den Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (u.a. mehrjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache) eingebürgert werden.
Den Antragsvordruck und Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie bei persönlicher Vorsprache. Der Antrag wird zur Prüfung und Entscheidung an die Kreisverwaltung in Heinsberg weitergeleitet.
Einbürgerungen - Serviceportal Kreis Heinsberg (kreis-heinsberg.de)
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7616/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe