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 Winterdienst

Der Winterdienst erfolgt im Rahmen der Stadt Wegberg als Träger der Straßenbaulast nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Das Stadtgebiet ist hierzu in Streubezirke aufgeteilt. Der Winterdienst erfolgt grundsätzlich im Zeitraum von Mitte November bis Mitte März eines Jahres.

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Zuständige Einrichtung

Baubetriebshof
Baubetriebshof
Hospitalstraße 1
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Winterdienst

Der Winterdienst erfolgt im Rahmen der Stadt Wegberg als Träger der Straßenbaulast nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Das Stadtgebiet ist hierzu in Streubezirke aufgeteilt. Der Winterdienst erfolgt grundsätzlich im Zeitraum von Mitte November bis Mitte März eines Jahres.

Winterdienst, Streuen, Schnee, Glatteis, Streusalz https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7692/show
Baubetriebshof
Hospitalstraße 1 41844 Wegberg
Telefon 02434 83-811

Herr

Pape

Fachbereichsleitung Baubetriebshof

Außenstelle Baubetriebshof, Hospitalstraße 1

02434 83-811