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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Durch entsprechende Vorsorgevollmachten kann jeder Einzelne eine gesetzliche Betreuung und damit eine Einmischung des Staates in ganz persönliche Bereiche vermeiden.
Die Betreuungsstelle bei der Kreisverwaltung in Heinsberg informiert hierzu und hält Informationsmaterial bereit. Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können dort öffentlich beglaubigt werden.
Kosten
Die Beglaubigung von Unterschriften bei der Betreuungsstelle ist gebührenpflichtig.
Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Durch entsprechende Vorsorgevollmachten kann jeder Einzelne eine gesetzliche Betreuung und damit eine Einmischung des Staates in ganz persönliche Bereiche vermeiden.
Die Betreuungsstelle bei der Kreisverwaltung in Heinsberg informiert hierzu und hält Informationsmaterial bereit. Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können dort öffentlich beglaubigt werden.
Versicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe