BIS: Suche und Detail

 Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Durch entsprechende Vorsorgevollmachten kann jeder Einzelne eine gesetzliche Betreuung und damit eine Einmischung des Staates in ganz persönliche Bereiche vermeiden.

Die Betreuungsstelle bei der Kreisverwaltung in Heinsberg informiert hierzu und hält Informationsmaterial bereit. Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können dort öffentlich beglaubigt werden.

 

Kosten

Die Beglaubigung von Unterschriften bei der Betreuungsstelle ist gebührenpflichtig.

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Biedenbach:
Tel: 02434 83-330
Frau Wienzkowski:
Tel: 02434 83-330
Frau Gisbertz:
Tel: 02434 83-331
Frau Göbbels:
Tel: 02434 83-330
Frau Heim:
Tel: 02434 83-331
Herr Meeß:
Tel: 02434 83-330
Frau Jansen:
Tel: 02434 83-330