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 Vorkaufsrecht (Verzichtsbescheinigung)

Zur Eintragung eines Käufers als Eigentümer in das Grundbuch benötigt das Grundbuchamt die Vorkaufsrechtbescheinigung der Gemeinde, in welcher die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes bestätigt wird. Die Vorkaufsrechtbescheinigung wird in der Regel im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag von den beurkundenden Notaren beantragt.

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg festgesetzt.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: bauamt@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau König:
Tel: 02434 83-632
Vorkaufsrecht (Verzichtsbescheinigung) Vorkaufsrecht, Verzichtsbescheinigung, Vorzugsrecht, Verzicht, Bescheinigung https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7698/show
Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 83-631
Fax 02434 83-777

Frau

König

02434 83-632