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 Baulandmanagement

Das Baulandmanagement befasst sich innerhalb der kommunalen Boden- und Liegenschaftspolitik insbesondere um Wohnbaulandstrategien sowie die Vorbereitung und Fortschreibung entsprechender Baulandbeschlüsse. Nach wie vor gilt es, die Mobilisierung von Flächen im Innenbereich, etwa für eine Nachverdichtung, zu forcieren, aber auch neue Baulandpotenziale zu erschließen.

Leitlinie

Der Rat hat am 18.12.2018 die  „Leitlinie für ein Aktives Baulandmanagement in der Stadt Wegberg“ beschlossen.

Kaufpreis im Sinne des § 4 der Leitlinie ist der mit dem Faktor 5 versehene Bodenrichtwert für Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung jeweils für die Gemarkungen:

Arsbeck

Merbeck

Wegberg, nordwestlicher Bereich

Wegberg, südöstlicher Bereich

Wildenrath

 

Die Richtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg festgelegt und können im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW unter https://www.boris.nrw.de abgelesen werden.

Zuletzt wurden die zum 01.01.2018 für das Gebiet des Kreises Heinsberg ermittelten Werte vom Gutachterausschuss am 25.01.2018 beschlossen.

Der Wert der Ersatzleistungen im Sinne der Leitlinie muss grundsätzlich dem Fünffachen des Kaufpreises für Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung (Bodenrichtwert) entsprechen. Differenzen sind wechselseitig auszugleichen.

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Zuständige Einrichtung

Stabsstelle Quartiersentwicklung
Quartiersentwicklung
Rathausplatz 6
41844 Wegberg
E-Mail: lothar.esser@stadt.wegberg.de

Baulandmanagement

Das Baulandmanagement befasst sich innerhalb der kommunalen Boden- und Liegenschaftspolitik insbesondere um Wohnbaulandstrategien sowie die Vorbereitung und Fortschreibung entsprechender Baulandbeschlüsse. Nach wie vor gilt es, die Mobilisierung von Flächen im Innenbereich, etwa für eine Nachverdichtung, zu forcieren, aber auch neue Baulandpotenziale zu erschließen.

Leitlinie

Der Rat hat am 18.12.2018 die  „Leitlinie für ein Aktives Baulandmanagement in der Stadt Wegberg“ beschlossen.

Kaufpreis im Sinne des § 4 der Leitlinie ist der mit dem Faktor 5 versehene Bodenrichtwert für Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung jeweils für die Gemarkungen:

Arsbeck

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Wegberg, nordwestlicher Bereich

Wegberg, südöstlicher Bereich

Wildenrath

 

Die Richtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg festgelegt und können im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW unter https://www.boris.nrw.de abgelesen werden.

Zuletzt wurden die zum 01.01.2018 für das Gebiet des Kreises Heinsberg ermittelten Werte vom Gutachterausschuss am 25.01.2018 beschlossen.

Der Wert der Ersatzleistungen im Sinne der Leitlinie muss grundsätzlich dem Fünffachen des Kaufpreises für Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung (Bodenrichtwert) entsprechen. Differenzen sind wechselseitig auszugleichen.

Baulandmanagement, Aktive Stadtentwicklung, Grundstücke, Grund, Boden, Wohnbauflächen und Wohnungen, Wohneigentum, sozialen Mietwohnungsbau https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7783/show
Stabsstelle Quartiersentwicklung
Rathausplatz 6 41844 Wegberg
Telefon 02434 2400824
Fax 02434 2400826

Herr

Esser

Stabsstelle Quartiersentwicklung / Antikorruptionsbeauftragte/r

02434 83-130