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 Bildung und Teilhabe (BuT)

Ab 01.01.2011 werden bei Kindern und Jugendlichen zusätzlich zum monatlichen Grundbedarf an Sozialleistungen sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" (Bildungspaket -BuT-) berücksichtigt.

Wer kann einen Antrag auf BuT-Leistungen stellen?

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)-Leistungen
  • Empfänger von SGB XII-Leistungen
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kindergeldzuschlag

Welche Leistungen kann man beantragen?

  • Eintägigen Schulen/ Kindertageseinrichtung Ausflug
  • mehrtägige Klassenfahrt
  • Schülerbeförderung
  • Ergänzende Lernförderung
  • Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/ Kindertageseinrichtung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Zuschuss zu Vereinsbeiträgen)

Wo stelle ich den Antrag auf BuT bzw. wo reiche ich den Antrag ein?

Die Antragstellung ist online im Serviceportal des Kreises Heinsberg möglich, wenn Sie folgende Leistungen beziehen: Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem SGB XII.

Gerne können Sie den Antrag bei folgenden Behörden persönlich stellen:

Bezieher von Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz stellen den Antrag im Rathaus Wegberg, Fachbereich Bildung und Soziales.

Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten den Antrag im zuständigen Jobcenter ihres Wohnortes und reichen ihn dort persönlich ein.

 

Bei Fragen zur Voraussetzung für / und zur Beantragung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) hilft man Ihnen gerne weiter.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bildung und Soziales
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Gellißen:
Tel: 02434 83-511
Bildung und Teilhabe (BuT)

Ab 01.01.2011 werden bei Kindern und Jugendlichen zusätzlich zum monatlichen Grundbedarf an Sozialleistungen sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" (Bildungspaket -BuT-) berücksichtigt.

Wer kann einen Antrag auf BuT-Leistungen stellen?

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)-Leistungen
  • Empfänger von SGB XII-Leistungen
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kindergeldzuschlag

Welche Leistungen kann man beantragen?

  • Eintägigen Schulen/ Kindertageseinrichtung Ausflug
  • mehrtägige Klassenfahrt
  • Schülerbeförderung
  • Ergänzende Lernförderung
  • Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/ Kindertageseinrichtung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Zuschuss zu Vereinsbeiträgen)

Wo stelle ich den Antrag auf BuT bzw. wo reiche ich den Antrag ein?

Die Antragstellung ist online im Serviceportal des Kreises Heinsberg möglich, wenn Sie folgende Leistungen beziehen: Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem SGB XII.

Gerne können Sie den Antrag bei folgenden Behörden persönlich stellen:

Bezieher von Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz stellen den Antrag im Rathaus Wegberg, Fachbereich Bildung und Soziales.

Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten den Antrag im zuständigen Jobcenter ihres Wohnortes und reichen ihn dort persönlich ein.

 

Bei Fragen zur Voraussetzung für / und zur Beantragung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) hilft man Ihnen gerne weiter.

Bildungspaket, Teilhabe, BuT, Sozialhilfe https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8002/show
Fachbereich Bildung und Soziales
Rathausplatz 25 41844 Wegberg

Frau

Gellißen

107

02434 83-511