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 Brauchtumsfeuer

Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege von Ortsgemeinschaften, Glaubensgemeinschaften oder Vereinen. Das Feuer wird im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für jedermann zugänglich ist, abgebrannt. Die Veranstaltung ist genehmigungspflichtig. Private Veranstaltungen sind nicht genehmigungsfähig.

Unterlagen

formloser Antrag

Kosten

Kirchen und die Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, soweit die Amtshandlung unmittelbar der Durchführung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung dient, sind von Verwaltungsgebühren befreit. Ansonsten 20,00 €.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Joerißen:
Tel: 02434 83-337