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Fischereischein beantragen bzw. verlängern
Fischereischein beantragen bzw. verlängern
Ausstellung von Jahres-, Fünf-Jahres- und Jugendfischereischeinen. Voraussetzung für die Erteilung von Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
Unterlagen
- Personalausweis
- vorheriger Fischereischein oder Prüfungszeugnis (entfällt bei Jugendfischereischein)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
Kosten
Jahresfischereischein 16,00€
Fünf-Jahresfischereischein 48,00€
Jugendfischereischein 8,00€
Weitere Informationen
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Fischereischein beantragen bzw. verlängern
Ausstellung von Jahres-, Fünf-Jahres- und Jugendfischereischeinen. Voraussetzung für die Erteilung von Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
- Personalausweis
- vorheriger Fischereischein oder Prüfungszeugnis (entfällt bei Jugendfischereischein)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
Fischerprüfung (s. weitergehende Infos im Serviceportal Kreis Heinsberg)
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8471/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe