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 Führungszeugnis beantragen

Führungszeugnis beantragen

Eine telefonische Antragstellung oder durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich, da das Führungszeugnis sehr sensible Daten beinhaltet. Der Antrag kann jedoch online gestellt werden.

Das Führungszeugnis muss bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Der Antrag wird dann von der Meldebehörde an das Bundesamt f. Justiz weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und -entsprechend der Belegart- entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt. 

Eine persönliche Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 14. Lebensjahr möglich. Bis zum 18. Lebensjahr können jedoch auch die gesetzlichen Vertreter das Führungszeugnis beantragen. Dazu genügt die persönliche Vorsprache eines gesetzlichen Vertreters. Bei persönlicher Vorsprache des gesetzlichen Vertreters muss dieser seinen Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen. Im Falle der Betreuung ist zusätzlich der Betreuungsnachweis über die gesetzliche Vertretung vorzulegen.

Sowohl für private als auch für behördliche Zwecke können erweiterte Führungszeugnisse beantragt werden (Belegarten NE bzw. OE).

Erweiterte Führungszeugnisse werden in der Regel dann verlangt, wenn die Person eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen aufnehmen oder fortsetzen soll.

Erweiterte Führungszeugnisse können nur beantragt werden, wenn die Stelle, die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis verlangt, schriftlich bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a BZRG vorliegen.

Die schriftliche Bestätigung muss personalisiert ausgestellt sein und durch die antragstellende Person bei der Beantragung vorgelegt werden, eine Nachreichung ist nicht möglich.

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass

Für die Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses: Anschrift, Verwendungszweck und Aktenzeichen der Behörde.

Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Schreiben des Arbeitgebers oder einer Behörde, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.

Kosten

  • Führungszeugnis (13,00 EUR)

Hinweise und Besonderheiten

Um ein persönliches Erscheinen zu umgehen, können Sie das Führungszeugnis auch über die Online-Funktion Ihres Personalausweises beantragen. Den entsprechenden Link (Führungszeugnis beantragen) finden Sie unter der Rubrik „Online-Dienstleistung“ auf dieser Seite.

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Zuständige Kontaktpersonen

Frau Biedenbach:
Tel: 02434 83-330
Frau Gisbertz:
Tel: 02434 83-331
Frau Göbbels:
Tel: 02434 83-901
Herr Ferati:
Tel: 02434 83-330
Frau Heim:
Tel: 02434 83-331
Herr Meeß:
Tel: 02434 83-330
Frau Wienzkowski:
Tel: 02434 83-330
Führungszeugnis beantragen

Eine telefonische Antragstellung oder durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich, da das Führungszeugnis sehr sensible Daten beinhaltet. Der Antrag kann jedoch online gestellt werden.

Das Führungszeugnis muss bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Der Antrag wird dann von der Meldebehörde an das Bundesamt f. Justiz weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und -entsprechend der Belegart- entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt. 

Eine persönliche Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 14. Lebensjahr möglich. Bis zum 18. Lebensjahr können jedoch auch die gesetzlichen Vertreter das Führungszeugnis beantragen. Dazu genügt die persönliche Vorsprache eines gesetzlichen Vertreters. Bei persönlicher Vorsprache des gesetzlichen Vertreters muss dieser seinen Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen. Im Falle der Betreuung ist zusätzlich der Betreuungsnachweis über die gesetzliche Vertretung vorzulegen.

Sowohl für private als auch für behördliche Zwecke können erweiterte Führungszeugnisse beantragt werden (Belegarten NE bzw. OE).

Erweiterte Führungszeugnisse werden in der Regel dann verlangt, wenn die Person eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen aufnehmen oder fortsetzen soll.

Erweiterte Führungszeugnisse können nur beantragt werden, wenn die Stelle, die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis verlangt, schriftlich bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a BZRG vorliegen.

Die schriftliche Bestätigung muss personalisiert ausgestellt sein und durch die antragstellende Person bei der Beantragung vorgelegt werden, eine Nachreichung ist nicht möglich.

  • Personalausweis / Reisepass

Für die Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses: Anschrift, Verwendungszweck und Aktenzeichen der Behörde.

Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Schreiben des Arbeitgebers oder einer Behörde, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.

Führungszeugnis, Leumundszeugnis, Strafregister https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8479/show
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Telefon 02434 830
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