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Fundsachen
Fundsachen
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss dies im Interesse des Verlierers eines Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache dort abgeben. Soweit sich aus der Fundsache Hinweise auf den Eigentümer ergeben, versucht die Stadt den Verlierer zu ermitteln und verständigt diesen umgehend.
Sie haben einen Gegenstand verloren und möchten wissen, ob er im Fundbüro abgegeben wurde? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
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https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8650/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe