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 Gehweg- und Straßensperrungen

Gehweg- und Straßensperrungen

Auf Antrag können sowohl Gehwege, als auch Straßen gesperrt werden. Je nach Ort und Umfang der geplanten Sperrungen werden straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO erforderlich.

 

Unterlagen

Lageplan

Regelplan für die Absicherung von Arbeitsstellen (RSA)

ggf. Umleitungspläne

sowie Angaben über die Dauer des Vorhabens

Kosten

Abhängig von der Art und Ausführung, nach Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kryeziu:
Tel: 02434 83-326