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Gewerbeauskunft
Gewerbeauskunft
Bei berechtigtem Interesse kann eine Gewerbeauskunft aus dem kommunalen Gewerberegister nach § 14 Abs. 7 Gewerbeordnung (GewO) erteilt werden.
Auskünfte aus dem Gewerberegister sind gebührenpflichtig. Nach Tarifstelle 12.1.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind für Gewerberegisterauskünfte Gebühren zu erheben.
Kosten
25,00 €
Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Gewerbeauskunft
Bei berechtigtem Interesse kann eine Gewerbeauskunft aus dem kommunalen Gewerberegister nach § 14 Abs. 7 Gewerbeordnung (GewO) erteilt werden.
Auskünfte aus dem Gewerberegister sind gebührenpflichtig. Nach Tarifstelle 12.1.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind für Gewerberegisterauskünfte Gebühren zu erheben.
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8790/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe