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 Hausnummer

Grundstückseigentümer sind nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch verpflichtet,  ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer ist so anzubringen, dass sie von der Straße aus gut lesbar ist. Bei neu errichteten Gebäuden wird die Hausnummer durch das Bauordnungsamt festgelegt. Hierüber erhält der Bauherr einen entsprechenden Bescheid. Andere Dienstellen oder Behörden, wie der Bürgerservice oder die Polizei, werden ebenfalls durch das Bauordnungsamt informiert.

Unterlagen

Bei genehmigungsfreien Wohngebäuden ist ein formloser Antrag auf Zuteilung einer Hausnummer zu stellen.

Hinweise und Besonderheiten

Bei der Errichtung eines genehmigungsfreien Wohngebäudes erfolgt in der Regel keine Hausnummernvergabe durch die Bauaufsicht. In diesem Fall muss der Bauherr die Zuteilung der Hausnummer bei der Bauaufsicht beantragen.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: bauamt@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau König:
Tel: 02434 83-632
Hausnummer

Grundstückseigentümer sind nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch verpflichtet,  ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer ist so anzubringen, dass sie von der Straße aus gut lesbar ist. Bei neu errichteten Gebäuden wird die Hausnummer durch das Bauordnungsamt festgelegt. Hierüber erhält der Bauherr einen entsprechenden Bescheid. Andere Dienstellen oder Behörden, wie der Bürgerservice oder die Polizei, werden ebenfalls durch das Bauordnungsamt informiert.

Bei genehmigungsfreien Wohngebäuden ist ein formloser Antrag auf Zuteilung einer Hausnummer zu stellen.

Hausnummer, Wohnungsnummer, Gebäudenummer, Anschrift https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8932/show
Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 83-631
Fax 02434 83-777

Frau

König

02434 83-632