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 Hunde bestimmter Rasse

Zu den Hunden bestimmter Rasse zählen folgende Hunderassen:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napolitano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

 

Anders als bei den anzeigepflichtigen Hunden ist hier eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Halten eines  Hundes bestimmter Rasse erforderlich.

 

Unterlagen

Um diese ordnungsbehördliche Erlaubnis zu erhalten, sind nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Der/Die Hundehalter/in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Nachweis der Sachkunde

3. Zuverlässigkeitsnachweis (Führungszeugnis - zu beantragen beim Bürgerservice), Überprüfung der Unterbringung des Hundes durch die Ordnungsbehörde, Haftpflichtversicherungsnachweis, Nachweis der Kennzeichnung mittels Mikrochip.

Kosten

Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis mit einer Überprüfung vor Ort: 90 €.

In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim: 45 €.

Entscheiung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Aktenlage: 60 €.

In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim: 30 €.

Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, soweit eine Erlaubnis, auch durch eine andere Behörde bereits erteilt war: 20 €, mit einer Überprüfung der Unterbringung vor Ort: 50 €.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Joerißen:
Tel: 02434 83-337
Hunde bestimmter Rasse

Zu den Hunden bestimmter Rasse zählen folgende Hunderassen:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napolitano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

 

Anders als bei den anzeigepflichtigen Hunden ist hier eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Halten eines  Hundes bestimmter Rasse erforderlich.

 

Um diese ordnungsbehördliche Erlaubnis zu erhalten, sind nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Der/Die Hundehalter/in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Nachweis der Sachkunde

3. Zuverlässigkeitsnachweis (Führungszeugnis - zu beantragen beim Bürgerservice), Überprüfung der Unterbringung des Hundes durch die Ordnungsbehörde, Haftpflichtversicherungsnachweis, Nachweis der Kennzeichnung mittels Mikrochip.

Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis mit einer Überprüfung vor Ort: 90 €.

In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim: 45 €.

Entscheiung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Aktenlage: 60 €.

In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim: 30 €.

Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, soweit eine Erlaubnis, auch durch eine andere Behörde bereits erteilt war: 20 €, mit einer Überprüfung der Unterbringung vor Ort: 50 €.

Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8938/show
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 830
Fax 02434 83-399

Frau

Joerißen

206

02434 83-337