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Kampfmitteluntersuchung, Kampfmittelbeseitigung
Präventive Kampfmittelbeseitigung
Im Vorfeld einer Baumaßnahme, bei der es zu Eingriffen in das Erdreich kommen soll, ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst präventiv zu beteiligen.
Zur Beurteilung von möglichen Gefahren erfolgt grundsätzlich in einem ersten Schritt eine Luftbildauswertung. Dazu ist vom Bauherrn ein Antrag auf Luftbildauswertung bei der örtlichen Ordnungsbehörde (öOB) zu stellen. Diese leitet die Anfrage an den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) weiter. Auf Grundlage von Luftbildern und anderen Dokumenten nimmt der KBD eine Gefahreneinschätzung vor und empfiehlt unter Umständen eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort.
Ob den Empfehlungen des KBD zu folgen ist, entscheidet allein die öOB und teilt dem Bauherrn mit, ob eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort zu erfolgen hat oder diese nicht erforderlich ist. Sofern die öOB eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort für erforderlich hält, hat der Bauherr einen Antrag auf Kampfmittelüberprüfung bei der öOB zu stellen, der wiederum dem KBD zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wird.
Unterlagen
Für die Luftbildauswertung benötigt die Stadt Wegberg die Gemarkung und Flurbezeichnung der Fläche, falls bereits vorhanden die Straße und Hausnummer.
Siehe auch
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Präventive Kampfmittelbeseitigung
Im Vorfeld einer Baumaßnahme, bei der es zu Eingriffen in das Erdreich kommen soll, ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst präventiv zu beteiligen.
Zur Beurteilung von möglichen Gefahren erfolgt grundsätzlich in einem ersten Schritt eine Luftbildauswertung. Dazu ist vom Bauherrn ein Antrag auf Luftbildauswertung bei der örtlichen Ordnungsbehörde (öOB) zu stellen. Diese leitet die Anfrage an den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) weiter. Auf Grundlage von Luftbildern und anderen Dokumenten nimmt der KBD eine Gefahreneinschätzung vor und empfiehlt unter Umständen eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort.
Ob den Empfehlungen des KBD zu folgen ist, entscheidet allein die öOB und teilt dem Bauherrn mit, ob eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort zu erfolgen hat oder diese nicht erforderlich ist. Sofern die öOB eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort für erforderlich hält, hat der Bauherr einen Antrag auf Kampfmittelüberprüfung bei der öOB zu stellen, der wiederum dem KBD zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wird.
Für die Luftbildauswertung benötigt die Stadt Wegberg die Gemarkung und Flurbezeichnung der Fläche, falls bereits vorhanden die Straße und Hausnummer.
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9012/show
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