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 Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen (blauer Parkschein)

Parkerleichterungen können für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "a.G."), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen und für blinde Menschen (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL") gewährt werden.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt u. a. zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, während der Ladezeit in der Fußgängerzone, im eingeschränkten Halteverbot (bis zu drei Stunden), in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Befristung.

Die vollständige Auflistung ist aus der Genehmigung ersichtlich.

Der Parkausweis gilt EU-weit und ist bei Inanspruchnahme der Parkerleichterung von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

 

Unterlagen

gültiger Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid des Versorgungsamtes

Lichtbild

 

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Biedenbach:
Tel: 02434 83-330
Frau Wienzkowski:
Tel: 02434 83-330
Frau Gisbertz:
Tel: 02434 83-331
Frau Göbbels:
Tel: 02434 83-330
Frau Heim:
Tel: 02434 83-331
Herr Meeß:
Tel: 02434 83-330
Herr Ferati:
Tel: 02434 83-330
Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen (blauer Parkschein)

Parkerleichterungen können für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "a.G."), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen und für blinde Menschen (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL") gewährt werden.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt u. a. zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, während der Ladezeit in der Fußgängerzone, im eingeschränkten Halteverbot (bis zu drei Stunden), in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Befristung.

Die vollständige Auflistung ist aus der Genehmigung ersichtlich.

Der Parkausweis gilt EU-weit und ist bei Inanspruchnahme der Parkerleichterung von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

 

gültiger Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid des Versorgungsamtes

Lichtbild

 

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Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 830
Fax 02434 83-399

Frau

Biedenbach

213

02434 83-330

Frau

Wienzkowski

213

02434 83-330

Frau

Gisbertz

213

02434 83-331

Frau

Göbbels

209

02434 83-330

Frau

Heim

213

02434 83-331

Herr

Meeß

213

02434 83-330

Herr

Ferati

213

02434 83-330