BIS: Suche und Detail
Suche ...
Schornsteinfeger
Mit der Reform des Schornsteinfegerrechts endet ab 01.01.2013 das Kehrmonopol der bisherigen Bezirksschornsteinfegermeister. Von wenigen hoheitlichen Aufgaben wie der Feuerstättenschau oder Abnahmen nach Landesbauordnung abgesehen, dürfen Kehr- und Überprüfungsarbeiten dann von jedem zugelassenen Schornsteinfegerhandwerksbetrieb ausgeführt werden. Gebühren werden dann nur noch für hoheitliche Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers erhoben. Somit können Haus- und Grundstückseigentümer die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten von jedem zugelassenen Schornsteinfegerhandwerksbetrieb nach gegenseitiger Kostenvereinbarung durchführen lassen. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Aufgaben:
Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid
Durchführung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen einschl. vorläufiger Stilllegung der Feuerungsanlage
Anlassbezogene Kontrollen
Erteilung von Bescheinigungen für Bauabnahmen
Den für Ihren Bezirk zuständigen Schornsteinfegermeister können Sie beim Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit erfragen.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Mit der Reform des Schornsteinfegerrechts endet ab 01.01.2013 das Kehrmonopol der bisherigen Bezirksschornsteinfegermeister. Von wenigen hoheitlichen Aufgaben wie der Feuerstättenschau oder Abnahmen nach Landesbauordnung abgesehen, dürfen Kehr- und Überprüfungsarbeiten dann von jedem zugelassenen Schornsteinfegerhandwerksbetrieb ausgeführt werden. Gebühren werden dann nur noch für hoheitliche Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers erhoben. Somit können Haus- und Grundstückseigentümer die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten von jedem zugelassenen Schornsteinfegerhandwerksbetrieb nach gegenseitiger Kostenvereinbarung durchführen lassen. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Aufgaben:
Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid
Durchführung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen einschl. vorläufiger Stilllegung der Feuerungsanlage
Anlassbezogene Kontrollen
Erteilung von Bescheinigungen für Bauabnahmen
Den für Ihren Bezirk zuständigen Schornsteinfegermeister können Sie beim Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit erfragen.
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9249/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe