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 Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums

Auf Antrag können Hindernisse im öffentlichen Raum vorrübergehend abgestellt werden (z.B. Container, Baugerüste, Materiallien, etc.).

 

Rechtsgrundlagen

§ 18 Straßen- und Wegegesetz NRW 

$ 46 Straßenverkehrsordnung

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Satzung und sind abhängig vom Aufmaß und der Dauer der Sondernutzung

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums

Auf Antrag können Hindernisse im öffentlichen Raum vorrübergehend abgestellt werden (z.B. Container, Baugerüste, Materiallien, etc.).

 

Die Gebühren richten sich nach der Satzung und sind abhängig vom Aufmaß und der Dauer der Sondernutzung

Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums, Container, Baugerüste, Materiallien, Sperrung, Sondernutzung, Hindernis https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9314/show
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 830
Fax 02434 83-399

Herr

Bienert

212

02434 83-326

Frau

Musebrink

Stv. Gleichstellungsbeauftragte

217

02434 83-323