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 Spielhallen

Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle entsprechend den Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages NRW.

 

Unterlagen

Führungszeugnis

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)

baurechtliche Genehmigung

Kosten

Je aufgestelltem Glückspielgerät 200 € zzgl. Verwaltungsaufwand und Zuverlässigkeitsprüfung, maximal 3.000 €

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

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Spielhalle, Glückshalle, Glücksspiel, Spielautomat, Einarmiger, Casino, Kasino https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9318/show
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 830
Fax 02434 83-399

Frau

Mühren

Stv. Fachbereichsleitung

02434 83-322