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 Spielplatzkontrolle

Um einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, werden die von der Stadt Wegberg zu unterhaltenden Kinderspiel- und Bolzplätze regelmäßig auf einen verkehrs- und spielsicheren Zustand überprüft.

Für den Bereich der Schulhöfe werden diese Kontrollen durch die eingesetzten Schulhausmeister vorgenommen. Auf den eingefriedeten Geländen der städtischen Kindergärten übernehmen die Leiter/-innen oder die damit beauftragten Personen die Sicht- und Funktionskontrollen.

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Zuständige Einrichtung

Baubetriebshof
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Hospitalstraße 1
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

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