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Bauakteneinsicht
Zur Akteneinsicht in abgeschlossene Bauakten ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich.
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Vorlage eines Eigentumsnachweises notwendig. Andere Personen dürfen die Hausakten nur dann einsehen, wenn sie eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen können.
Es besteht die Möglichkeit, Planzeichnungen oder andere Unterlagen von der Bauaufsicht kostenpflichtig kopieren zu lassen.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg festgesetzt.
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: bauamt@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zur Akteneinsicht in abgeschlossene Bauakten ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich.
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Vorlage eines Eigentumsnachweises notwendig. Andere Personen dürfen die Hausakten nur dann einsehen, wenn sie eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen können.
Es besteht die Möglichkeit, Planzeichnungen oder andere Unterlagen von der Bauaufsicht kostenpflichtig kopieren zu lassen.
Die Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg festgesetzt.
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Gellißen
Frau
Laprell