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Denkmalpflege
Durch die Stadt Wegberg erfolgt in ihrer Funktion als Untere Denkmalbehörde die Wahrnehmung aller im Bereich Denkmalpflege bzw. Denkmalschutz anfallenden Aufgaben; insbesondere die Beratung und Unterstützung der Denkmaleigentümer sowie die Genehmigung von diesbezüglichen Anträgen.
Soweit Arbeiten bzw. Veränderungen an Denkmälern oder innerhalb von Denkmalbereichen geplant sind, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Denkmalbehörde. Dort werden Sie, bezogen auf Ihr Anliegen beraten (Antrag / Fördermöglichkeiten, Steuererleichterung, usw.) und über den weiteren Ablauf informiert.
Bitte beachten Sie hierbei, dass alle Maßnahmen bzw. Arbeiten, die Auswirkung auf ein Denkmal haben oder dieses verändern, einer vorherigen Genehmigung durch die Denkmalbehörde bedürfen.
Unterlagen
je nach konkretem Anliegen
Kosten
Im Bereich der Denkmalpflege werden bis auf wenige Ausnahmen keine Gebühren erhoben.
Siehe auch
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Zuständige Einrichtung
Untere Denkmalschutzbehörde
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: denkmal@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Durch die Stadt Wegberg erfolgt in ihrer Funktion als Untere Denkmalbehörde die Wahrnehmung aller im Bereich Denkmalpflege bzw. Denkmalschutz anfallenden Aufgaben; insbesondere die Beratung und Unterstützung der Denkmaleigentümer sowie die Genehmigung von diesbezüglichen Anträgen.
Soweit Arbeiten bzw. Veränderungen an Denkmälern oder innerhalb von Denkmalbereichen geplant sind, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Denkmalbehörde. Dort werden Sie, bezogen auf Ihr Anliegen beraten (Antrag / Fördermöglichkeiten, Steuererleichterung, usw.) und über den weiteren Ablauf informiert.
Bitte beachten Sie hierbei, dass alle Maßnahmen bzw. Arbeiten, die Auswirkung auf ein Denkmal haben oder dieses verändern, einer vorherigen Genehmigung durch die Denkmalbehörde bedürfen.
je nach konkretem Anliegen
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8141/show