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Hund zur Hundesteuer an- und abmelden
Für das Halten von Hunden wird eine Steuer erhoben. Regelungen zum Beginn und zur Höhe der Steuerpflicht werden in der Hundesteuersatzung getroffen.
Bitte beachten Sie auch die übrigen Dienstleistungsbeschreibungen der verschiedenen Fachbereiche der Stadtverwaltung, die sich mit der Thematik der Hundehaltung beschäftigen. Geben Sie für eine gesammelte Anzeige aller Dienstleistungsbeschreibungen zur Hundehaltung bitte das Schlagwort "Hund" in die Suchfunktion ein.
Unterlagen
Anmeldung:
Übergabe- oder Kaufvertrag
Impfpass des Hundes
Abmeldung:
Steuermarke
Bei Tod des Hundes:
Bescheinigung des Tierarztes
Bei Wegzug bzw. Abgabe des Hundes:
Neue Adresse bzw. Daten der neuen Hundehalter
Kosten
Die Höhe des Steuersatzes ergibt sich aus der Hundesteuersatzung.
Hinweise und Besonderheiten
Beachten Sie bitte auch die sogenannte Anmeldepflicht großer Hunde
Als großer Hund im Sinne des § 11 Abs. 1 LHundG NRW gilt ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg. erreicht. Die Widerristhöhe (Schulterhöhe) des Hundes bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß. Auch Hunde, die die genannten Maße z. B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen dem § 11 Abs. 1. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden. Die Haltungsanzeige soll Angaben enthalten zur Rasse, Fellfarbe, Größe sowie zum Geschlecht, Gewicht und Geburtsdatum des Hundes.
Das Formular für die Anmeldung Ihres großen Hundes finden sie HIER
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Zuständige Einrichtung
Steueramt
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: steueramt@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für das Halten von Hunden wird eine Steuer erhoben. Regelungen zum Beginn und zur Höhe der Steuerpflicht werden in der Hundesteuersatzung getroffen.
Bitte beachten Sie auch die übrigen Dienstleistungsbeschreibungen der verschiedenen Fachbereiche der Stadtverwaltung, die sich mit der Thematik der Hundehaltung beschäftigen. Geben Sie für eine gesammelte Anzeige aller Dienstleistungsbeschreibungen zur Hundehaltung bitte das Schlagwort "Hund" in die Suchfunktion ein.
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Beachten Sie bitte auch die sogenannte Anmeldepflicht großer Hunde
Als großer Hund im Sinne des § 11 Abs. 1 LHundG NRW gilt ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg. erreicht. Die Widerristhöhe (Schulterhöhe) des Hundes bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß. Auch Hunde, die die genannten Maße z. B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen dem § 11 Abs. 1. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden. Die Haltungsanzeige soll Angaben enthalten zur Rasse, Fellfarbe, Größe sowie zum Geschlecht, Gewicht und Geburtsdatum des Hundes.
Das Formular für die Anmeldung Ihres großen Hundes finden sie HIER
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8937/show
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Grundsteuern ist das Grundsteuergesetz. Es wird zwischen Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) unterschieden. Der Einheitswert und der sich daraus ergebende Messbetrag werden vom Finanzamt festgesetzt. Durch Multiplikation von Messbetrag und Hebesatz ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Gewerbesteuern sind nach dem Gewerbesteuergesetz an die Gemeinde zu entrichten. Ein Teil der Gewerbesteuer wird über die Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt. Das Finanzamt stellt den Messbetrag fest. Aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem Hebesatz errechnet sich die zu zahlende Gewerbesteuer. Die Vergnügungssteuer wird für den Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten erhoben.