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Bauabnahme
Die Bauabnahme ist die in den einzelnen deutschen Landesbauordnungen geregelte Schlussabnahme eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Dabei wird die Übereinstimmung des fertiggestellten Baus mit den in der Baugenehmigung enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht überprüft.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: bauamt@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Bauabnahme Bauabnahme, Abnahme, Begutachtung, Durchsicht, Inspektion, Kontrolle, Nachprüfung, Prüfung, Revision https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7697/show
Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
001 Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 83-631
Fax 02434 83-777
Herr
Erich
Koenig
507
02434 83-639
erich.koenig@stadt.wegberg.de