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Abgeschlossenheitsbescheinigung für Eigentumswohnungen
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist (zusammen mit dem Aufteilungsplan) die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohneigentum und/oder Teileigentum. Sie ist also erforderlich, wenn der Neubau von Eigentumswohnungen oder die Aufteilung eines Mietshauses in (separat verkäufliche) Eigentumswohnungen geplant ist.
Diese wird erteilt, wenn die entsprechende Wohnung in sich abgeschlossen ist.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren.
Unterlagen
Formloser Antrag in dreifacher Ausfertigung mit vollständiger Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück/en
Bauzeichnungen in mindestens dreifacher Ausfertigung (Lageplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile
Kosten
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgesetzt.
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: bauamt@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist (zusammen mit dem Aufteilungsplan) die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohneigentum und/oder Teileigentum. Sie ist also erforderlich, wenn der Neubau von Eigentumswohnungen oder die Aufteilung eines Mietshauses in (separat verkäufliche) Eigentumswohnungen geplant ist.
Diese wird erteilt, wenn die entsprechende Wohnung in sich abgeschlossen ist.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren.
Formloser Antrag in dreifacher Ausfertigung mit vollständiger Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück/en
Bauzeichnungen in mindestens dreifacher Ausfertigung (Lageplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7456/showRäumliche Planung und -entwicklung, Geoinformation, Grundstücksneuordnung und Ordnungsmaßnahmen, Bau- und Wohnungsaufsicht, Baubehördliche Beratung und Information, Denkmalschutz und -pflege, Liegenschaftsverwaltung