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Vorkaufsrecht (Verzichtsbescheinigung)
Zur Eintragung eines Käufers als Eigentümer in das Grundbuch benötigt das Grundbuchamt die Vorkaufsrechtbescheinigung der Gemeinde, in welcher die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes bestätigt wird. Die Vorkaufsrechtbescheinigung wird in der Regel im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag von den beurkundenden Notaren beantragt.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg festgesetzt.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: bauamt@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Vorkaufsrecht (Verzichtsbescheinigung) Vorkaufsrecht, Verzichtsbescheinigung, Vorzugsrecht, Verzicht, Bescheinigung https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7698/show
Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
001 Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 83-631
Fax 02434 83-777
Frau
Doris
König
02434 83-632
doris.koenig@stadt.wegberg.de